Wer kann wie gefördert werden?
Die Unternehmen werden unterschieden nach ihrer Beschäftigtenzahl (Vollzeit) in
- Kleinunternehmen (KU) < 50 Beschäftigte inkl. geplanter Mehrbeschäftigung
- Mittelunternehmen (MU) < 249 Beschäftigte inkl. geplanter Mehrbeschäftigung
- Sonstige Unternehmen > 250 Beschäftigte inkl. geplanter Mehrbeschäftigung
Fördersätze
Arbeitsplätze schaffende Investitionen bzw. Lohnkosten von hochqualifizierten Arbeitnehmern (Vollzeit, in Verbindung mit Investitionen) in den sieben Gemeinden des Landkreises Peine (ausgenommen Stadt Peine) können gefördert werden investive Maßnahmen bei:
- Kleinunternehmen (KU) bis maximal 15% der zuwendungsfähigen Kosten
- Mittelunternehmen (MU) bis maximal 7,5% der zuwendungsfähigen Kosten
- KU und MU mit Innovationsbezug bis maximal 30% der zuwendungsfähigen Kosten
- sonstigen Unternehmen bis maximal 100.000 € der zuwendungsfähigen Kosten
Die Höchstfördersumme bzw. der höchst mögliche Zuschuss liegt bei 100.000 Euro.
Als zuwendungsfähig gelten die Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten ohne gültige MwSt. für Baumaßnahmen, Maschinen und Anlagen, Ausstattung und Einrichtung, Immaterielles sowie Eigenleistungen zu Marktpreisen. Im Falle der Lohnkostenzuschüsse bilden die Bruttolohnkosten die Berechnungsgrundlage.
Förderfähig sind ebenfalls nicht-investive Maßnahmen bei:
- KU und MU bis maximal 30% der zuwendungsfähigen Kosten
Die Höchstfördersumme bzw. der höchst mögliche Zuschuss liegt bei 20.000 Euro.
Als zuwendungsfähig gelten u.a. externe Beratungsdienstleistungen (keine Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung), vorbereitende Studien oder Recherchen, Erstellung von Onlinepräsentationen.
Ausschluss
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der Primären Produktion von Agrarerzeugnissen, Fischerei und Aquakultur. Ebenfalls nicht gefördert werden Baugewerbe, Energiewirtschaft, Handel, Lager- und Transportgewerbe sowie Gesundheitswesen inkl. Gesundheitsfürsorge. Nicht anerkannt werden Investitionen in Grunderwerb und die Anschaffung von Fahrzeugen mit Zulassungen für den Straßenverkehr.
Investitionen, die Zuschüsse unter 10.000 € Fördersumme nach sich ziehen würden, sind nicht förderfähig.


