Wichtige zu beachtende Informationen

Eine Förderung nach unserer Richtlinie ist ausgeschlossen, wenn Ihr Vorhaben durch andere Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Landes oder sonstige Institutionen unterstützt werden kann. Sofern Sie dort einen Antrag gestellt haben und dieser aufgrund mangelnder Qualität abgelehnt wurde, ist eine anschließende Förderung durch die wito gmbh ebenfalls ausgeschlossen. Wägen Sie daher bitte sorgfältig ab, ob und durch wen ggf. eine Förderung in Betracht kommt.

Zu beachten ist, dass

  • der Landkreis Peine c/o wito gmbh ausgefüllte Formulare als unterschriebenen Ausdruck und digital benötigt
     
  • der Landkreis Peine c/o wito gmbh ggf. weitere Unterlagen einholen wird
     
  • Anschaffungen mind. 5 Jahre im Betrieb und gefördertes Personal mindestens 5 Jahre angestellt bleiben müssen
     
  • Unterlagen 15 Jahre aufzubewahren sind
     
  • der Landkreis Peine c/o wito gmbh die Zuschüsse zurückfordern wird, wenn die vertraglich vereinbarten Personaleffekte nicht erreicht werden