Förderung Arbeitsplätze schaffender Investitionen
im Landkreis Peine (ausgenommen Stadt Peine)
Auf Basis der KMU-Förderrichtlinie für den Landkreis Peine können Arbeitsplätze schaffende Investitionen von Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in den sieben Gemeinden (Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lahstedt, Lengede, Vechelde, Wendeburg) des Landkreises Peine (ausgenommen Stadt Peine) gefördert werden. Gleiches gilt für Firmen, die beabsichtigen, sich im Landkreis (ausgenommen Stadt Peine) niederzulassen.
Das Programm für die einzelbetriebliche Förderung im Landkreis Peine wird mit Mitteln der EU-Strukturfonds kofinanziert.
Gefördert werden können ausschließlich Investitionen, die zu entsprechenden Mehrbeschäftigungen (Vollzeitarbeitskräfte) führen. Wenn die Personalkosten die Sachinvestitionen deutlich überschreiten, besteht alternativ die Möglichkeit, bis zu 2 Jahre einen Lohnkostenzuschuss zu beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass Personen eingestellt werden, die mindestens über einen Fachhochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikationen verfügen.
Die Förderung ist formgebunden und vor Beginn beim Landkreis Peine c/o wito gmbh zu beantragen.
Download Antragsformulare
Lassen Sie sich ausführlich und frühzeitig von der wito gmbh beraten.
Ihr Ansprechpartner: Daniel Göbeke


