wito gmbh gibt Startschuss für neue Förderperiode
Förderrichtlinie genehmigt: Finanzielle Unterstützung
für Unternehmen im Landkreis Peine

Der Startschuss für die neue Förderperiode (2007 bis 2013) ist endgültig gefallen. Da das Land Niedersachsen die Förderrichtlinien des Landkreises Peine genehmigte, ist der Weg frei für eine Vielzahl neuer Bewilligungen und Auszahlungen. Für alle Unternehmen im Landkreis Peine bedeutet das: Bei Investitionen können sie gegebenenfalls mit Unterstützung aus den frisch gefüllten Fördertöpfen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) rechnen. Ansprechpartnerin ist die wito gmbh.

Auf Basis der neuen Richtlinie können Investitionen oder die Einstellung von hochqualifiziertem Personal mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss von Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Landkreis Peine gefördert werden. Gleiches gilt für Firmen, die beabsichtigen, sich im Landkreis niederzulassen. Wichtig: Förderberechtigt sind nur Unternehmen, deren Investitionen neue Vollzeit-Jobs entstehen lassen. Die Vorgaben, welche Unternehmen unter welchen Bedingungen finanziell unterstützt werden, kommen von der Europäischen Union.

Einziger Partner bei dieser Förderung aus dem sogenannten Regionalen Teilbudget für die Peiner Unternehmen ist die wito gmbh. Nicht mehr zuständig wie in den letzten Jahren ist die NBank. „Wir unterstützen die Unternehmen bei ihren Anträgen, nehmen die Anträge entgegen, prüfen sie, zahlen die Gelder aus und kontrollieren ihre Verwendung“, sagt wito-Geschäftsführer Gunter Eckhardt. Kurzum: Die wito gmbh wickelt das komplette Antragsverfahren ab und verantwortet es gegenüber der NBank und der EU.

Entscheidend ist, dass die Unternehmen auf jeden Fall vor ihrer Investition mit den Beratern der wito gmbh Kontakt aufnehmen und prüfen lassen, ob ihr Projekt für eine Förderung in Betracht kommt. „Viele Unternehmen wissen gar nicht, dass auch ihre Vorhaben die Chance haben, unterstützt zu werden“, sagt Gunter Eckhardt. Sein Rat: Von Beginn an die wito gmbh in die Planung einbeziehen. „Dann kann man unter Umständen sehr viel Zeit sparen.“

Die Förderung erfolgt zu 50 Prozent aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zu 50 Prozent aus kommunalen Mitteln. Als zuwendungsfähig gelten beispielsweise die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Baumaßnahmen, Maschinen und Anlagen. Alle Informationen über Förderfähigkeit, Fördersätze und Antragsstellung finden Sie auf diesen Seiten oder Sie bekommen sie direkt bei den Fördermittel-Experten der wito gmbh.