Infrastrukturförderung

Eine leistungsfähige Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für die Steigerung der unternehmerischen Produktivität und die Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit. Aufbau, die Qualität und die Entwicklung von Infrastrukturen beeinflussen die Produktionskosten ansässiger Unternehmen und erhöhen gleichzeitig die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes für potenzielle Investoren.

Über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) fördert Niedersachsen die Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur.

Antragsberechtigt sind Gemeinde und Gemeindeverbände.

Gefördert werden wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben, die

1. das Ziel verfolgen, die unternehmerische Initiative zu unterstützen und der regionalen Wirtschaft qualitativ hochwertige Infrastrukturen bereitzu-stellen, um Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu generieren, z.B.

  • die Erschließung und Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbegelände.
  • die Errichtung oder der Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewebebetrieben oder von Gewerbegebieten an das überregionale Verkehrsnetz

2. Impulse setzende, überregional bedeutsame Schlüsselinvestitionen mit besonders hoher strukturpolitischer Bedeutung darstellen.

Es werden Maßnahmen mit 50 % der förderfähigen Kosten gefördert, die zielgerichtet und vorrangig Betrieben zur Verfügung gestellt werden. Es werden nur noch größere Projekte mit Innovationscharakter gefördert, d.h. normale oder auch kleine Gewerbegebiete werden im Rahmen der Ziel-2-Förderung in Niedersachsen nicht mehr unterstützt.

Des Weiteren stehen Fördermittel für die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, den Ausbau der touristischen Infrastruktur und Erneuerung städtischer Gebiete zur Verfügung.