EU-Programme
"... gefördert mit Mitteln der Europäischen Union"
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Aufmerksame Beobachter stoßen dabei auch immer wieder auf die Vielfalt der so genannten „EU-Projekte“. Die EU-Förderung ist neben den Landes- und Bundesprogrammen eine wichtige dritte Fördersäule in Deutschland.
Vereinfacht gibt es zwei Quellen:
- jene EU-Gelder, die von den Mitgliedstaaten bzw. den Bundesländern (z.B. Strukturfonds) verteilt werden und
- jene Gelder, die „direkt aus Brüssel“ (Europäische Kommission) zur Verfügung stehen
Das Land Niedersachsen verwaltet EU-Mittel über die drei Fonds:
- Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
- Europäischer Sozialfonds (ESF)
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Aus diesen Fonds stehen verschiedene Pogramme für den Bereich der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung sowie für den Bereich der ländlichen Förderung zur Verfügung.
Innerhalb der EU-Förderperiode 2007-2013 stehen eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Verfügung. Einen Überblick über die gesamte Palette der niedersächsischen Programme im Bereich der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung finden Sie auf den NBank-Seiten.
Direkte „Brüsseler Töpfe“…von Alfa bis Tempus
Fast 9 Mrd. € jährlich stellt die EU für KMUs, Umwelt, Energie, Bildung, Forschung, Kultur, Soziales, Bürger-begegnungen, Regionalentwicklung uvm. bereit. Aus rund 100 „Brüsseler Töpfen“ stehen Mittel für eine vielfältige Bandbreite von Projekten zur Verfügung.
Inhalte, finanzielle Ausstattung und Voraussetzungen sind je nach „Topf“ äußerst unterschiedlich.
– Die EU fördert nie 100% der Projektkosten. Je nach Programm liegt die
Förderhöhe zwischen 30% und 50%, in Ausnahmefällen bei 75% der
Gesamtkosten.
– Die Projekte unterliegen genauen Formvorschriften sowie einer strengen
Evaluierung.
– Projekte müssen innovativ sein und über den aktuellen Stand der Technik
oder den aktuellen Entwicklungsstand in ihrem Bereich hinausgehen.
- Im Rahmen vieler Projekte sind mehrere Partner aus verschiedenen
EU-Mitgliedstaaten Voraussetzung.
– Die Ausschreibung der Fördermittel erfolgt im EU-Amtsblatt.
- Grundsätzlich gilt das Prinzip der Kofinanzierung, d.h. die EU finanziert nur
einen Teil der Gesamtkosten, so dass der Fördernehmer einen Eigenanteil
zu erbringen hat.
Hier finden Sie Hintergrundinformationen zum Thema KMU-Definition -
ein Benutzerhandbuch zur geltenden KMU-Definition. sowie ein KMU-Prüfschema der NBank.



