Checkliste
10 Punkte, die bei der Antragstellung zu beachten sind
- Termin einer Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften frühzeitig in Erfahrung bringen. Verschiedene EU-Förderungen verfügen über ständige Antragsmöglichkeiten ohne feste Fristen.
- Ansprechpartner sind die Europäische Kommission, die zwischengeschalteten nationalen Behörden, die nationalen Koordinierungsstellen, die Technischen-Hilfe-Büros.
- Genaues Durcharbeiten der Leitlinien und der Antragsformulare.
- Einigung mit den transnationalen und/oder nationalen, regionalen, lokalen Partnern über die Rollenverteilung und Zuständigkeiten bei der Projektdurchführung.
- Ausfüllen der Formulare; formlose Antragstellung, falls keine Antragsformulare vorgesehen sind.
- Erstellen eines realistischen, auf den Vorgaben der EU beruhenden Kosten- und Finanzierungsplans, der alle Ausgaben und Einnahmen des Projekts berücksichtigt.
- Nachweis der Kofinanzierung durch Eigenmittel, nationale Fördermittel und/oder Zuschüsse von Dritten.
- Zusammenfassung des Projektes in Englisch oder Französisch auf 1-2 Seiten. Diese Zusammenfassung sollte sehr sorgfältig ausgearbeitet werden, da sie oftmals als Grundlage für die Vorauswahl dient.
- Partnerschaftserklärungen (sog. Letter of Intent) und Unterschriften der transnationalen und/oder nationalen, regionalen, lokalen Partner besorgen, falls diese erforderlich sind.
- Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird mit allen erforderlichen Anlagen und mit der vorgeschriebenen Anzahl der Kopien per Post bei der zuständigen Stelle eingereicht. In den meisten Fällen ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend. In manchen Fällen ist die Antragstellung per E-mail zusätzlich zur Papierversion möglich.


