Beschäftigungsförderung

Ergänzend zu den Regelungen der Arbeitsförderung werden von der Bundesregierung und Niedersachsen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) verschiedene Programme aufgelegt. Sie eröffnen die Möglichkeit besonders Personengruppen mit individuellen spezifischen Benachteiligungen am regionalen Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu fördern.

Der ESF ist das beschäftigunspolitische Instrument der Europäischen Union. Er fördert die Qualifikation und Beschäftigung von Arbeitslosen, berufsvorbereitende Maßnahmen für Jugendliche, die berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen, die soziale Integration von Benachteiligten sowie die Chancengleichheit von Frauen und Männern.

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